Leistungen und Tarife
Pflegerische Leistungen
AG/SO/ZH
Gemäss schweizerischer Krankenpflege-Leistungsverordnung.
Die Provis-Spitex ist von allen Krankenkassen anerkannt.
Abklärung und Beratung | CHF 76.90/Std |
Untersuchung und Behandlung | CHF 63.00/Std |
Grundpflege | CHF 52.60/Std |
Hauswirtschaftliche Leistungen
Zusatz- oder Unfallversicherungen übernehmen teilweise diese Kosten. Wir unterstützen Sie gerne bei allfälligen Abklärungen.
Abklärung und Beratung vor Ort | CHF 48.00/Std |
Einsätze bis zu zwei Stunden | CHF 48.00/Std |
Einsätze über zwei Stunden | CHF 45.00/Std |
Wunschleistungen
Pauschal für alle Dienstleistungen | CHF 56.00/Std |
Schlafwache (22.00 – 06.00 Uhr) max. 3 Unterbrüche à 15 Min | CHF 48.00/Std |
Nacht-/Sitzwache (22.00 – 06.00 Uhr) | CHF 65.00/Std |
Fahrdienst CHF 0.70/km und | CHF 50.00/Std |
Wochenende/Feiertage Zuschläge (auf alle Wunschleistungen) | CHF 8.00/Std |
Notfallzuschlag (pauschal) – wird nicht von Krankenkasse bezahlt | CHF 90.00/Std |
Patientenbeteiligung
Aargau
Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Beitrags des Versicherers, jedoch höchstens den Differenzbetrag. Zusätzlich wird die Patientenbeteiligung gemäss § 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf Fr. 15.35 pro Tag limitiert.
Solothurn
Die Patientenbeteiligung für den Kanton Solothurn beträgt 20% des höchsten KLV-Tarifes von Fr. 76.90 und beläuft sich höchstens auf Fr. 15.36 pro Tag. Die Patientenbeteiligung wird auf Ihrer Spitex-Rechnung pro 5-Minuten-Zeiteinheit in Rechnung gestellt.
Der Betrag von Fr. 15.36/Std. gilt als maximale Patientenbeteiligung für Erwachsene pro Tag resp. Fr. 5’606.40 pro Jahr.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr wird keine Patientenbeteiligung erhoben. Diese wird von der Einwohnergemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der versicherten Person getragen. Grundsätzlich steht es den Einwohnergemeinden frei, auch die Patientenbeteiligung für Erwachsene zu erlassen. Die Patientenbeteiligung wird nicht vom Versicherer übernommen.
Zürich
Leistungen nach Art. 7KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen un Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem vei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.
Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten, die Sie haben um die Kosten zu senken. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch die Abklärungen mit Ihrer Versicherung oder Gemeinde.