Rechte und Pflichten von pflegenden Angehörigen in der Schweiz 

In der Schweiz übernehmen Tausende Menschen täglich die Pflege von Partnern, Eltern oder anderen nahestehenden Personen. Diese unbezahlbare Arbeit verdient Anerkennung – und sie bringt auch viele Fragen mit sich: Welche Rechte habe ich als pflegende Angehörige? Welche Pflichten muss ich erfüllen? Und welche Unterstützung steht mir gesetzlich zu? In diesem Beitrag klären wir über Ihre Rolle als pflegende Angehörige auf – rechtlich, organisatorisch und finanziell. Denn wer sich kümmert, sollte nicht allein gelassen werden. 

Wer gilt als pflegende Angehörige? 

Pflegende Angehörige sind Personen, die regelmässig Pflege- und Betreuungsaufgaben für eine nahestehende Person übernehmen – sei es zu Hause, in Kombination mit einem Pflegedienst oder in Absprache mit einer Spitex-Organisation wie der Provis Spitex. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Ehepartnerinnen und -partner 
  • Kinder 
  • Eltern 
  • Geschwister 
  • Schwiegerkinder 
  • Enge Bezugspersonen im gleichen Haushalt 

Sie leisten nicht nur praktische Hilfe, sondern auch emotionale Unterstützung, organisieren Arzttermine, begleiten zu Therapien und sind oft rund um die Uhr verfügbar – mit grossem Einsatz, aber häufig ohne offizielle Anerkennung. 

Pflichten als pflegende Angehörige 

Rechtlich besteht in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht, Angehörige zu pflegen. Wer sich jedoch freiwillig für die Pflege entscheidet, übernimmt gewisse Aufgaben: 

  • Sorgfältige Betreuung: Im Interesse der pflegebedürftigen Person. 
  • Absprachen mit medizinischem Fachpersonal: Zusammenarbeit mit Spitex, Hausärzten, Therapeuten. 
  • Verantwortung für das tägliche Wohlbefinden: Besonders bei Grundpflege und Alltagsbegleitung. 

Wichtig: Sie dürfen und sollen Ihre Grenzen erkennen. Niemand muss die Pflege allein stemmen – professionelle Hilfe wie von der Provis Spitex entlastet und ergänzt Ihre Arbeit sinnvoll. 

Rechte von pflegenden Angehörigen

1. Recht auf Unterstützung

Pflegende Angehörige haben Anrecht auf: 

  • Beratung & Schulung durch Spitex-Organisationen 
  • Entlastungsangebote (z. B. stundenweise Betreuung, Ferienvertretung) 
  • Finanzielle Entschädigung bei entsprechender Anstellung (siehe unten) 

Niemand muss ein Pflegeprofi sein, um zu helfen – aber jeder hat das Recht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

2. Recht auf Entschädigung

Dank dem Modell der entlöhnten Angehörigenpflege, wie es von der Provis Spitex angeboten wird, können Angehörige für ihre Pflegetätigkeit entschädigt werden: 

  • Bis zu CHF 42.– pro Stunde, je nach Kanton 
  • Professionelle Begleitung durch Pflegefachpersonen 
  • Offizieller Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung 

Dieses Modell bringt nicht nur finanzielle Anerkennung, sondern auch Sicherheit und Qualität in den Pflegealltag. Wer regelmässig für andere sorgt, soll selbst abgesichert sein. 

Mehr Informationen: www.provis-spitex.ch/pflegende-angehoerige

3. Recht auf Begleitung und Mitsprache

Als Angehörige sind Sie Teil des Betreuungsnetzwerks. Sie haben das Recht auf: 

  • Einbindung in Pflegegespräche 
  • Transparente Kommunikation mit dem medizinischen Team 
  • Zugang zu Informationen, sofern Sie dazu berechtigt sind 

Gute Pflege entsteht im Team – Ihre Stimme zählt.

4. Recht auf Schutz der eigenen Gesundheit

Niemand soll sich durch Pflege selbst überfordern. Deshalb haben Sie Anspruch auf: 

  • Pausen & Erholungszeiten 
  • Psychologische Unterstützung (z. B. durch Hausärzte oder Beratungsstellen) 
  • Entlastung durch professionelle Pflegeanbieter 

Sich um andere zu kümmern ist wertvoll – aber es braucht auch Selbstfürsorge. Nur wer gut auf sich achtet, kann langfristig für andere da sein. 

Arbeitsrechtliche Fragen 

Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, stehen oft vor einem Dilemma: Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen. Hier einige Hinweise: 

  • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeurlaub, jedoch können je nach Arbeitgeber individuelle Lösungen gefunden werden. 
  • Bei schwerer Erkrankung naher Angehöriger besteht gemäss OR Art. 329h ein Anspruch auf bis zu drei Tage bezahlte Arbeitsfreistellung pro Fall. 
  • Seit Juli 2021 haben Eltern von schwer kranken Kindern Anspruch auf Betreuungsgutschriften und Erwerbsersatzleistungen (EO). 

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Personalabteilung oder einem Sozialdienst über Ihre Situation – oft lässt sich gemeinsam eine Lösung finden. 

Pflegedokumentation und Verantwortung 

Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung. Daher ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten: 

  • Führen Sie eine einfache Pflegedokumentation (z. B. Medikamentenpläne, Beobachtungen, Termine) 
  • Klären Sie Vollmachten (z. B. Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag) 
  • Lassen Sie sich schulen und beraten (z. B. durch Provis Spitex) 

Diese organisatorischen Schritte geben Sicherheit – für Sie und Ihre Liebsten. 

Unterstützung durch Provis Spitex 

Die Provis Spitex versteht sich als Partnerin der pflegenden Angehörigen. Wir bieten: 

  • Schulung und Anleitung bei der Pflege zu Hause 
  • Entlastungsangebote und Notfallunterstützung 
  • Möglichkeit zur Anstellung mit Lohn (Angehörigenpflege) 
  • Koordination mit Ärzten, Apotheken und Therapien 

Unser Ziel: Sie stärken, begleiten und entlasten – damit Sie mit einem guten Gefühl für Ihre Angehörigen da sein können. 

Fazit: Engagement mit Rückhalt 

Pflegende Angehörige übernehmen eine unverzichtbare Aufgabe – und sie haben Rechte, die sie schützen und stärken sollen. Mit der richtigen Unterstützung, rechtlichen Klarheit und fairer Entlohnung kann Pflege zu Hause gelingen, ohne dass die eigene Gesundheit leidet. 

Die Provis Spitex steht Ihnen als verlässliche Partnerin zur Seite. Ob für kurzfristige Unterstützung oder langfristige Zusammenarbeit – wir beraten Sie gern. 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.