Unterschiede zwischen der privaten und staatlichen Spitex

Die staatliche Spitex hat einen Versorgungsauftrag. Sie hat zu garantieren, dass alle Schweizerinnen und Schweizer in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Dies schliesst auch Einsätze in abgelegenen Regionen ein, weshalb die öffentliche Spitex eine entsprechende Infrastruktur bereithalten muss. Eine private Spitex kann hingegen frei entscheiden, ob sie einen Auftrag annimmt oder nicht.

Wie funktioniert die Spitex?

Mit „Spitex“ wird die spitalexterne Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege bezeichnet. Jeder, der wegen Altersgebrechen, Krankheit (z.B. Demenz, Alzheimer) oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Betreuung zu Hause. Durch die ambulante Betreuung kann ein Umzug ins Altersheim hinausgezögert oder sogar ganz vermieden werden. Die notwendigen Pflege- und Hilfeleistungen erbringen profitorientierte und gemeinnützige Spitex-Unternehmen. Die schweizerischen Non-Profit-Unternehmen sind im „Spitex Verband Schweiz“ organisiert.

Wer arbeitet bei der Spitex?

In der Spitex arbeiten zum grossen Teil Krankenpfleger/innen, Hauspfleger/innen und Haushelfer/innen, Pflegeassistent/innen, diplomierte Pflegefachleute sowie Fachfrauen/-männer Gesundheit. Hinzu kommen Fachberater/innen im Aussendienst sowie Fachleute in den Bereichen Administration und Betriebsleitung. Darüber hinaus bietet die staatliche und öffentliche Spitex Praktikumsplätze und Lehrstellen an (z.B. im Bereich Gesundheit und Soziales).

Leistungsangebot von privaten und staatlichen Spitex-Diensten

Zu den Kernleistungen der gemeinnützigen Spitex-Dienste gehören das Abklären der benötigten Leistungen, die Beratung der Kunden und Familienangehörigen in Fragen der Pflege, die Durchführung der Kranken- bzw. Altenpflege sowie soziale Begleitung und Unterstützung im Haushalt. Zusätzliche Dienstleistungen beinhalten unter anderem den Mahlzeitendienst, den Verleih von Hilfsmitteln, Autofahrdienste sowie Reinigungs- und Wohnungsräumungsdienste.

Wer die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten durch die Krankenkasse erstatten lassen möchte, benötigt eine Spitex Verordnung vom Hausarzt oder einem Spital. Wenn jemand lediglich hauswirtschaftliche Unterstützung braucht und die Spitex Haushaltshilfe Kosten selbst bezahlt, muss keine Verordnung vorgelegt werden.

Kostensituation bei privaten und staatlichen Spitex-Diensten

Entgegen der weitläufigen Meinung sind die Spitex Kosten bei einer privaten Versorgung nicht automatisch höher als bei der Seniorenbetreuung durch staatliche Dienste. Dies hat damit zu tun, dass staatliche Anbieter in verschiedenen Kantonen Defizitgarantien erhalten. Die öffentlichen Anbieter können quasi beliebig teure Dienstleistungen anbieten. Wenn die anfallenden Spitex Kosten in einem Missverhältnis zu den Einnahmen stehen, springen die Gemeinden ein.

Darüber hinaus sind die Ausgaben für die ambulante Seniorenbetreuung extrem unterschiedlich: Während der Kanton Aargau pro Kopf 140 CHF im Jahr aufwendet, sind es im Kanton Genf 497 CHF. Rechnet man alle staatlichen Zuschüsse mit ein, kostet eine Stunde bei einer staatlichen Spitex durchschnittlich doppelt so viel wie die eines privaten Anbieters. Dies gilt auch, wenn keine Pflegekraft, sondern nur eine Spitex Haushaltshilfe benötigt wird.

Beteiligung der Patienten an den Spitex Kosten

Die Patientenbeteiligung an den Pflegekosten ist kantonal geregelt. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kunden. In diesem Punkt gibt es keine Unterschiede zwischen staatlicher und privater Spitex. Werden Betreuungsleistungen (z.B. Spaziergänge, Vorlesen) oder hauswirtschaftliche Leistungen erbracht, müssen diese vom Kunden oder von der Zusatzversicherung der Krankenkasse bezahlt werden. Hier sind die Preise nicht reguliert. Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, sollte daher das Preis- Leistungsverhältnis verglichen werden.