Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen, Kantonen und Patienten
Die Spitex Kosten, die im Rahmen der häuslichen Kranken-/Altenpflege und Seniorenbetreuung entstehen, werden zwischen Krankenkassen, Kantonen und Patienten aufgeteilt. Pro Jahr werden ungefähr 18 Millionen Pflege- und Betreuungsstunden geleistet. Die Gesamtkosten für die Kantone belaufen sich auf knapp 2 Milliarden CHF pro Jahr. Dabei sind die Pro-Kopf-Ausgaben von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Was zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse?
Gemäss dem Bundesgesetz der Krankenversicherung (KVG) werden die Kosten für die Bedarfsabklärung sowie die ärztlich verordneten Pflege von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Somit werden dem Kunden die Spitex Kosten bis auf Selbstbehalt und Franchise von der jeweiligen Krankenkasse rückvergütet. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Leistungen:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Begleitung beim Toilettengang
- Lagerung und Dekubitusprophylaxe
- Anlegen von Kompressionsverbänden und -Strümpfen
- Mobilisation und Durchführung von Bewegungsübungen
- Beratung und Kontrolle bei der Einnahme von Medikamenten
- Ermitteln von Vitalwerten oder Blutzucker
- Wundversorgung
Die Bedingung für eine Übernahme der Kosten ist in jedem Fall eine Spitex Verordnung. Zudem muss die durchführende Organisation von der Krankenkasse anerkannt sein. Der Krankenversicherer übernimmt die Kosten nur zum Tarif der öffentlichen Spitex. Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Unfall trägt die obligatorische Unfallversicherung die Spitex Kosten. Hinsichtlich der durch die Grundversicherung abgedeckten Leistungen besteht kein Unterschied zwischen staatlicher und privater Spitex: Die Tarife sind gesamtschweizerisch vorgegeben.
Höhe der Patientenbeteiligung
Die Patientenbeteiligung der Pflegekosten ist kantonal geregelt. Im Kanton Aargau und Solothurn belaufen sich die Kosten für die Patienten derzeit auf 15.35 CHF pro Tag. In Basel Landschaft sind die Kosten derzeit bei 8.00 CHF pro Tag. Im Kanton Zürich hingegen zahlen die Kunden 7.65 CHF pro Tag. Nicht kassenpflichtige Leistungen, zu denen auch die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Spitex Haushaltshilfe zählt, müssen grundsätzlich vom Kunden oder durch eine private Zusatzversicherung bezahlt werden.
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Zu den nicht kassenpflichtigen Leistungen gehören neben den hauswirtschaftlichen Leistungen auch alle Pflegeleistungen, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) keine Erwähnung finden so beispielsweise Betreuungsleistungen. Einige dieser Leistungen können durch Zusatzversicherungen der Krankenkassen getragen werden. Ungedeckte Kosten und Pflegekosten können gegebenenfalls als sogenannte krankheits- und behinderungsbedingte Mehrkosten über die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erstattet werden.