Spitex: Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen, Kantonen und Patienten

Die Spitex Kosten, die im Rahmen der häuslichen Kranken-/Altenpflege und Seniorenbetreuung entstehen, werden zwischen Krankenkassen, Kantonen und Patienten aufgeteilt. Pro Jahr werden ungefähr 18 Millionen Pflege- und Betreuungsstunden geleistet. Die Gesamtkosten für die Kantone belaufen sich auf knapp 2 Milliarden CHF pro Jahr. Dabei sind die Pro-Kopf-Ausgaben von Region zu Region sehr unterschiedlich.

Was zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse?

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind die Bedarfsklärung sowie die Kosten der ärztlich verordneten Pflege von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Somit werden dem Kunden die Spitex Kosten bis auf Selbstbehalt und Franchise von der jeweiligen Krankenkasse rückvergütet. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Leistungen:

  • Beratung und Kontrolle bei der Einnahme von Medikamenten
  • Beratung und Kontrolle beim Gebrauch medizinischer Geräte und Utensilien
  • Beratung des Patienten und des Pflegepersonals bei der Durchführung der Pflege
  • Messen von Puls und Blutdruck
  • Massnahmen zur Atemtherapie
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Bestimmen von Zucker im Urin und im Blut
  • Spülen, reinigen und versorgen von Wunden
  • Fusspflege bei Diabetikern

Im Bereich der allgemeinen Grundpflege werden folgende Leistungen rückvergütet:

  • Unterstützung bei der Körper- und Mundpflege
  • Hilfe beim An- und Ausziehen sowie beim Essen und Trinken
  • Betten und Lagern des Patienten
  • Beine einbinden und Kompressionsstrümpfe anlegen
  • Mobilisieren und Durchführen von Bewegungsübungen
  • Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
  • Dekubitusprophylaxe

Die Bedingung für eine Übernahme der Kosten ist in jedem Fall eine Spitex Verordnung. Zudem muss die durchführende Organisation von der Krankenkasse anerkannt sein. Der Krankenversicherer übernimmt die Kosten nur zum Tarif der öffentlichen Spitex. Bei Personen unter 18 Jahren sowie bei Unfall trägt die obligatorische Unfallversicherung die Spitex Kosten. Hinsichtlich der durch die Grundversicherung abgedeckten Leistungen besteht kein Unterschied zwischen staatlicher und privater Spitex: Die Tarife sind gesamtschweizerisch vorgegeben.

Höhe der Patientenbeteiligung

Die Patientenbeteiligung an den Pflegekosten ist kantonal geregelt. Im Kanton Basel sind die Spitex Kosten für den Patienten derzeit bei 8.00 CHF pro Tag gedeckelt. Im Kanton Bern hingegen zahlen die Kunden bis zu 15.95 CHF pro Tag. Nicht kassenpflichtige Leistungen, zu denen auch die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Spitex Haushaltshilfe zählt, müssen grundsätzlich vom Kunden oder durch eine private Zusatzversicherung bezahlt werden.

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Zu den nicht kassenpflichtigen Leistungen gehören neben den hauswirtschaftlichen Leistungen auch alle Pflegeleistungen, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) keine Erwähnung finden. Einige dieser Leistungen können durch Zusatzversicherungen der Krankenkassen getragen werden. Ungedeckte Spitex Haushaltshilfe Kosten und Pflegekosten können gegebenenfalls als sogenannte krankheits- und behinderungsbedingte Mehrkosten über die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erstattet werden.

Was ist die psychiatrische Spitex?

Nicht nur Menschen mit Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer haben Anspruch auf Betreuung zu Hause: Auch psychisch Erkrankte können von einer Spitex betreut werden, sofern diese eine Pflegefachkraft mit psychiatrischer Ausbildung beschäftigt. Damit die Leistungen von der Grundversicherung bezahlt werden, muss eine Spitex Verordnung vorliegen. Laut dem Spitex Verband Schweiz ist die Nachfrage nach ambulanter psychiatrischer Betreuung in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Pflegekräfte nehmen unterschiedliche Aufgaben wie Begleitung bei medikamentösen Therapiemassnahmen, pflegerisch-therapeutische Gespräche sowie hauswirtschaftliche Arbeiten wahr.